Antragsfrist Überbrückungshilfe III bis 02.11.2021
Da der Fristablauf für die Überbrückungshilfe III am 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt, haben wir beim BMWi nachgefragt, ob es eine Verlängerung analog des § 31 Abs. 3 VwVfG gibt. Heute kam die Antwort des BMWi:
"Nach den Fristenregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch enden Fristen am Wochenende bzw. Feiertag erst mit Ablauf des folgenden Werktages. Entsprechend können Anträge bis 2.11.2021 gestellt werden, da in mehreren Bundesländern der 1.11. ein Feiertag ist."
Das BMWi hat die bundeseinheitliche Frist auf seiner Homepage veröffentlicht (gelbes Laufband).