Arbeitsschutzstandard COVID 19
Die Arbeit geht nicht nur im Home-Office, sondern auch in den Kanzleien selbst weiter. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu am 16.04.2020 einen „Arbeitsschutzstandard COVID 19“ mit konkreten Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise veröffentlicht, der nach Möglichkeit beachtet werden sollte. Der Arbeitsschutzstandard gilt für alle Arten von Arbeitsplätzen.