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Arbeitsschutzstandard COVID 19

Die Arbeit geht nicht nur im Home-Office, sondern auch in den Kanzleien selbst weiter. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu am 16.04.2020 einen „Arbeitsschutzstandard COVID 19“ mit konkreten Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise veröffentlicht, der nach Möglichkeit beachtet werden sollte. Der Arbeitsschutzstandard gilt für alle Arten von Arbeitsplätzen.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1