Airbnb in Berlin: Steuerpflichtige werden vom Finanzamt angeschrieben
Nachdem im September 2020 über Presseberichte bekannt wurde, dass über die Finanzverwaltung Hamburg steuerliche Vermietungsdaten an Betreiber von
Airbnb-Wohnungen an die einzelnen Bundesländer versandt wurden, ist der Datenabgleich in Berlin offenbar weit gediehen:
Momentan schreibt das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf Steuerpflichtige an, hier im Rahmen der Ermittlung der Übernachtungssteuer. Auch wenn dies oftmals „nur“ das Jahr 2014 betrifft, ist vor voreiligen Antworten abzuraten.
Vielmehr sollten Angehörige der steuerberatenden Berufe konsultiert werden, um eine etwaige Steuerpflicht derartiger Einkünfte der gesamten - mindestens zehn - zurückliegenden Jahre genau zu prüfen und die Möglichkeiten einer wenigstens strafmindernden Nacherklärung (Selbstanzeige) zu erörtern. Hierbei müssen unbedingt auch alle anderen Einkünfte des Betroffenen noch einmal durchleuchtet werden.
Denn werden im Hinblick auf die vom Finanzamt Marzahn-Hellersdorf gesetzte kurze Frist von zwei Wochen „schnelle“ Angaben gemacht, gilt die unversteuerte Vermietung in jedem Fall steuerstrafrechtlich als „entdeckt“. Betroffene sollten deshalb zunächst gegenüber dem Finanzamt Marzahn-Hellersdorf eine Fristverlängerung beantragen, ohne hierbei inhaltliche Angaben zum Fall zu machen.
Bei Fragen helfen die www.expertendiesichlohnen.de
Autor: Vizepräsident Markus Deutsch, Steuerberater Rechtsanwalt, Berlin