Geschafft! Fristverlängerung Schlussabrechnung 30.09.2024!
Es ist geschafft! Wir freuen uns sehr, dass wir Sie über die erfolgreiche Verlängerung der Abgabefrist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen informieren können! Der DStV konnte im engen Schulterschluss mit BStBK, WPK und BRAK auf einer kurzfristig einberufenen außerordentlichen Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam mit Bund und Ländern einen Durchbruch erzielen. Auch die Forderung unseres Verband nach einer Einzelfristverlängerung im Rahmen unserer E-Mail-Aktion an Abgeordnete wurde umgesetzt.
DStV-Präsident StB Torsten Lüth hebt hervor, dass damit im Wege einer gemeinsamen Verständigung zwischen den beteiligten Berufsorganisationen und den Wirtschaftsressorts des Bundes und der Länder ein wichtiger Schritt gelungen ist, um den Prozess der Schlussabrechnungen für die betroffenen Unternehmen und die prüfenden Dritten in einem überschaubaren Zeitrahmen möglichst abzuschließen.
Am Donnerstagnachmittag haben sich die Wirtschaftsminister der Länder in einer Sondersitzung darauf verständigt, die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024 zu verlängern. Des Weiteren soll das Verfahren vereinfacht werden. Die Regelungen lauten im Detail:
- Für bereits beantragte Fristverlängerungen und ausstehende Schlussabrechnungsanträge von vorläufigen Bewilligungen, die bereits in einem Organisationsprofil im digitalen Antragsportal erfasst sind, muss die Einreichung nunmehr bis spätestens zum 30.09.2024 erfolgen. Sollten prüfende Dritte unverschuldet außer Stande sein, die Schlussabrechnung bis dahin einzureichen, können sie im Einzelfall bei den Bewilligungsstellen eine Einreichung nach Ablauf der Frist beantragen. Weitere Informationen sind hier zu finden.
- Neben der verlängerten Einreichungsfrist sollen insbesondere auch weitere Verfahrenserleichterungen und beschleunigte Prüfprozesse dazu beitragen, eine effiziente Abarbeitung der noch offenen Schlussabrechnungen zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine beschleunigte Prüfung durch die zuständigen Bewilligungsstellen, wenn etwa der Antrag bereits auf Basis von Ist-Zahlen gestellt wurde und keine oder nur geringe Abweichungen dazu in der Schlussabrechnung bestehen. Außerdem sollen standardmäßige „Katalogabfragen“ ohne Bezug zum konkreten Einzelfall künftig vermieden werden. Schließlich wird die in der digitalen Antragsplattform von den Bewilligungsstellen festgelegte Rückmeldefrist bei Nachfragen und Beleganforderungen auf künftig 21 Tage verlängert. Damit soll den prüfenden Dritten erleichtert werden, ggf. erforderliche Rückfragen und Abstimmungen mit den Mandanten vorzunehmen. Diese Antwortfrist kann auf Antrag zweimal um jeweils 15 Tage verlängert werden.
Bund, Länder und die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten werden sich im Interesse einer effizienten Bearbeitung der Schlussabrechnungen auch weiterhin regelmäßig austauschen, um ggf. erforderliche weitere Anpassungen im Prüfprozess zu erörtern.
Aufgrund der E-Mail-Aktion unseres Verbandes zur Schlussabrechnung hatte sich der Wirtschaftsausschuss des Landtages Brandenburg bereits am Mittwoch mit einer möglichen Fristverlängerung befasst. Was für ein großartiger Erfolg für unseren Verband und herzlichen Dank für Ihre zahlreiche Teilnahme! Uns erreichten sehr viele Rückmeldungen aus Berlin und Brandenburg. Durch die zahlreiche Beteiligung an der E-Mail-Aktion hatte die Fraktion Die Linke das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen. Der Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums teilte in der Sitzung mit, dass Brandenburg sich für eine Fristverlängerung aussprechen wird, weil in Brandenburg zum jetzigen Zeitpunkt rd. 15.000 Schlussabrechnungen noch nicht vorliegen und diese nicht mehr bis zum 31.03.2024 in der notwendigen Qualität abgegeben werden können. Bundesweit fehlen noch rund 400.000 Schlussabrechnungen.
Stand 14.03.2024