Pressemitteilung: Steuererklärungsfristen
Es gelten weiterhin die verlängerten Abgabefristen, die durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz auch für die Jahre 2023 und 2024 eingeführt wurden.
Achtung: Für den Veranlagungszeitraum 2024 wurde die Abgabefrist für nicht beratende Steuerpflichtige nicht verlängert. Diese endet daher regulär am 31. Juli 2025.
Der Abgabetermin für die Steuererklärung beim Finanzamt hängt davon ab, ob der Steuerpflichtige die Erklärung selbst einreicht oder die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nimmt.
Die Abgabefristen sind dann wie folgt zu beachten:
Für Veranlagungsjahr: | Für beratende Steuerpflichtige | Für nicht beratende Steuerpflichtige |
2023 | 02.06.2025 | 02.09.2024 |
2024 | 30.04.2026 | 31.07.2025 |
2025 | 01.03.2027 | 31.07.2026 |
Bitte beachten Sie auch, dass sich durch die Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen auch der Beginn der zinsfreien Karenzzeit für Steuernachzahlungen und -erstattungen verschiebt. Der Zinslauf beginnt jeweils mit Ablauf der jeweiligen Abgabefrist.
(Quelle: BMF- Schreiben vom 23.06.2022)
BMF, Schreiben vom 23.06.2022,
IV A 3 – S 0261/20/10001 :018 (DOK 2022/0633585), BStBl I 2022, 938
Autor: Elena Haegler, Steuerberaterin - Mitglied des Öffentlichkeitsausschusses
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Stand: 16.04.2025