Update: Offenlegung JA 2019 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften
Angesichts des bevorstehenden Lockdowns und damit der Erweiterung der Antragsberechtigten für die Corona-Hilfspakete hat der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes Harald Elster Brandbriefe an die Fraktionsvorsitzenden des Bundestags von Union und SPD sowie erneut an BM Altmaier und BM Prof. Dr. Braun zu dem Thema „Fristverlängerungen für die Offenlegung der JA 2019 von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften und StER 2019“ versandt.
Die ausführliche DStV-Info hierzu finden Sie seit soeben auf der DStV-Homepage: Kanzleialltag coronabedingt nicht mehr stemmbar: DStV-Engagement erreicht Entlastung für die Praxis. Sie wird Ihnen zur Veröffentlichung in Kürze via DStV-intern übermittelt.
Das Bundesamt für Justiz hat zügig reagiert und heute auf seiner Internetseite folgende Entlastung verkündet:
„Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2019 am 31.12.2020 endet, vor dem 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. …“