DStV-Präsident WP/StB Harald Elster tauschte sich mit MdB StB Ralph Brinkhaus, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU, und MdB RA Andreas Jung, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU für Finanzen, zu aktuellen steuer- und berufspolitischen Themen aus. Sie knüpften an die vertrauensvolle Verbindung der letzten Jahre an. Gegenstand des Fachgesprächs war u.a. die Modernisierung der Unternehmensbesteuerung.
Der DStV war beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) zu Gast. Sie knüpften an den vertrauensvollen Austausch der letzten Jahre an. Gegenstand des intensiven Fachgesprächs waren aktuelle Herausforderungen der steuerlichen Beratung.
Steuerliche Beurteilung des Ausfalls eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen ? alles auf Anfang?
Der Bundesfinanzhof hat 2017 seine langjährige Rechtsprechung zur Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen aufgegeben. Jetzt steuert der Gesetzgeber dagegen. Mit einer neuen Definition nachträglicher Anschaffungskosten i.S.d. § 17 EStG will er zurück zum alten Rechtsverständnis. Übergangsprobleme sind vorprogrammiert.
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem ?Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften? (gemeinhin ?JStG 2019?) zugestimmt. Das Gesetz enthält neben zahlreichen weiteren Regelungen eine wichtige Änderung bei der Abgrenzung von Bar- und Sachlohn. Steuerliche Berater und Arbeitgeber sollten diese unbedingt im Blick haben.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III kommt endlich die vom DStV und weiteren Vertretern der Praxis seit Jahren angeregte Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von 17.500 ? auf 22.000 ?. 68.400 Steuerpflichtige sind von der Neuerung betroffen. Der DStV-Steuerrechtsausschuss informiert, was Steuerpflichtige beachten müssen, die in die Kleinunternehmerschaft wechseln wollen.
Es wartet ein bürokratisches Ungetüm: Die Pflicht zur Mitteilung für grenzüberschreitende Steuergestaltungen steht in den Startlöchern. Der DStV regt als Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags auf den letzten Metern noch wichtige verfassungsrechtlich empfehlenswerte Korrekturen an.
Mit dem ?Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995? will die Bundesregierung den Einstieg in den Ausstieg beim Solidaritätszuschlag einläuten. Bei der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Bundestages war der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) als Sachverständiger vertreten. In der Anhörung zeigte sich, wie umstritten das Vorhaben unter Experten ist.
?Steuerliche Förderung der Elektromobilität? ? ein Titel, der einen zeitgemäßen Schwerpunkt verspricht. Wie kritisch die Praxis manche Regelung des Gesetzentwurfs sieht, zeigte die Anhörung des Deutschen Bundestags. Für die Mitglieder des DStV von besonderer Relevanz: die Neuerung zu Bildungsleistungen. Der Verband erörterte sie frühzeitig mit MdB Feiler (CDU/CSU) und nahm als Sachverständiger an dem Hearing teil.
Passen eine moderne und international ausgerichtete Wirtschaft und das Unternehmensteuerrecht noch zusammen? Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hegt daran Zweifel ? und hat deshalb ein Modernisierungskonzept für das Unternehmensteuerrecht vorgelegt. Auf einem Kongress diskutierten Unionspolitiker die Vorschläge mit Experten auf dem Podium und dem Publikum.
Droht auch der neuen Grundsteuer die Verfassungswidrigkeit? Diese und weitere Fragen rund um die geplante Grundsteuer-Reform erörterten die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages mit Experten. Als Sachverständiger mit dabei: der DStV.
Eine steuerliche Forschungsförderung ist nur zielfördernd, wenn sie auch die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt. Um dieses Ziel zu erreichen, suchte der DStV auch nach der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags weiter den fachlichen Austausch. Er diskutiert mit MdB StB Antje Tillmann (Finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU) und MdB Lothar Binding (Finanzpolitischer Sprecher der SPD) seine Anregungen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ist da. Der DStV hat bereits vor der öffentlichen Anhörung mit MdB Dr. Thomas de Maizière gesprochen. Dabei schlug der DStV etliche Änderungen vor, um die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver zu machen.
DStV-Präsident WP/StB Harald Elster nutzte das 45. Sommerfest des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (PKM), um das politische Netzwerk zu vertiefen und zu erweitern. Der PKM begrüßte zahlreiche Bundestagsabgeordnete aus der Fraktion, Vertreter der Bundesregierung, Vertreter aus der Wirtschaft und den Verbänden. Im Fokus stand wie alljährlich der politische Informations- und Meinungsaustausch.
Bei der Sitzung des AK 3.4. der AWV e.V., der sich aus Experten aus Wirtschaft, Beratung, Kammern und Verbänden, darunter der DStV, zusammensetzt, standen erneut Themen rund um die Praxis der IT-gestützten Buchführung im Fokus.
?Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften? ? das verheißt Fortschritt. Doch notwendige grundlegende Steuerreformen bleiben auf der Strecke. Der DStV identifiziert in seiner Stellungnahme S 09/19 so manche unscheinbar wirkende, aber folgenreiche Detailänderung.