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Expertenwissen weitergegeben

Was bedeutet die Anhebung der „Kleinunternehmergrenze“ auf 22.000 Euro?

Die Grenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer (§ 19 UStG) beträgt seit dem Jahr 2004

"nicht mehr als 17.500 Euro im vorangegangenen Jahr und nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr".