Startseite

FAQ-Katalog der BStBK mit Ergänzungen/Änderungen

Das BMWi hat die Vollzugs­­hinweise für die Novemberhilfe und einen FAQ-Katalog dazu veröffentlicht. 

Diesen Katalog finden Sie mit einigen Ergänzungen und Kommentaren nun auch bei bei der Bundessteuerberaterkammer.

Für die Novemberhilfe ist, anders als bei der Überbrückungshilfe, eine Antragstellung des Unternehmers im eigenen Namen möglich, sofern die Höhe der zu beantragenden Billigkeits­­leistung den Betrag von 5000 Euro nicht überschreitet, keine Überbrückungshilfe beantragt wurde und es sich um einen Soloselbständigen handelt.

Sie finden dort auch die Zusatzvereinbarung zur Beantragung der Gewährung der Novemberhilfe.

Weitere Informationen zum Thema Novemberhilfe können derzeit nicht gegeben werden.