Den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) erreichen zahlreiche Anfragen, wie sich die vorübergehende Umsatzsteuer-Absenkung vom 1.7. bis 31.12.2020 aufgrund des sog. Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes in der Praxis auf die Rechnungserstellung von Steuerberatern auswirkt. Auf Grundlage des aktuellen BMF-Schreibens vom 30.6.2020 bietet der DStV erste Unterstützung bei der praktischen Umsetzung.
Wir sind DER durch die freiwillige Mitgliedschaft legitimierte INTERESSENSVERTRETER der steuerberatenden Berufe in der Region. Wir unterstützen Sie in Ihren Belangen im schönsten Beruf der Welt.