Nicht erklärte Einkünfte aus Vermietungstätigkeit bei Airbnb:
Eile ist geboten!
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg
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Nicht erklärte Einkünfte aus Vermietungstätigkeit bei Airbnb:
Eile ist geboten!
von links: Markus Deutsch, Jens Henke, Carsten Butenschön, Detlef Lehmann
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat gemeinsam mit der Investitionsbank Berlin (IBB) die „Soforthilfe Gewerbemieten“ aufgelegt. Dafür stellt das Land Berlin 90 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 250 Beschäftigten, die einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 zu verzeichnen hatten.
Update für Berlin: Kassensicherungsgesetz: Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung
Pressemitteilung vom 24.07.2020
Mehrere Bundesländer haben die Umrüstungsfrist für Kassensysteme verlängert - Berlin und Brandenburg jedoch (noch?) nicht. Im Sinne unserer Mitglieder und deren Mandanten haben wir uns deshalb an Berlins Finanzsenator und Brandenburgs Ministerin der Finanzen gewandt und eine Gleichbehandlung gefordert, um einen Flickenteppich an Regelungen zu vermeiden.
Die Schreiben können Sie im internen Mitgliederbereich einsehen. Über eine Antwort werden wir Sie informieren.
Den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) erreichen zahlreiche Anfragen, wie sich die vorübergehende Umsatzsteuer-Absenkung vom 1.7. bis 31.12.2020 aufgrund des sog. Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes in der Praxis auf die Rechnungserstellung von Steuerberatern auswirkt. Auf Grundlage des aktuellen BMF-Schreibens vom 30.6.2020 bietet der DStV erste Unterstützung bei der praktischen Umsetzung.
Überbrückungshilfen für KMU und Freiberufler – Die aktive Unterstützung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zählt!
für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Frist zur Erstattung von Umsatzsteur für 2019 aus Nicht-EU-Ländern läuft am 30.06.2020 ab!
Unternehmer mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, die im Jahr 2019 Waren oder Dienstleistungen in Ländern außerhalb der europäischen Union erworben und dabei Umsatzsteuer an Länder außerhalb der EU gezahlt haben, können das sogenannte Vorsteuervergütungsverfahren nutzen, um sich die gezahlte Umsatzsteuer ganz oder teilweise erstatten zu lassen.
Zur Unterstützung unserer Mitglieder haben wir auf unserer Homepage unter „Mitglieder intern -> Arbeitshilfen und Infos“ ein kompaktes Muster für ein Mandantenrundschreiben eingestellt. Vielen Dank an unseren Kollegialverband Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, der das Muster zur Verfügung gestellt hat.
Sie können nicht zu uns kommen, dann kommen wir zu Ihnen. Egal ob im Büro oder im Homeoffice - wir halten Sie fachlich fit mit den Online-Seminaren der FSB GmbH.