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 Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg

NEWS

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat gemeinsam mit der Investitionsbank Berlin (IBB) die „Soforthilfe Gewerbemieten“ aufgelegt. Dafür stellt das Land Berlin 90 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 250 Beschäftigten, die einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 zu verzeichnen hatten.

Soforthilfe Gewerbemieten – Zuschussprogramm für den Berliner Mittelstand

Update für Berlin: Kassensicherungsgesetz: Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung

Pressemitteilung vom 24.07.2020

Mehrere Bundesländer haben die Umrüstungsfrist für Kassensysteme verlängert - Berlin und Brandenburg jedoch (noch?) nicht. Im Sinne unserer Mitglieder und deren Mandanten haben wir uns deshalb an Berlins Finanzsenator und Brandenburgs Ministerin der Finanzen gewandt und eine Gleichbehandlung gefordert, um einen Flickenteppich an Regelungen zu vermeiden.

Die Schreiben können Sie im internen Mitgliederbereich einsehen. Über eine Antwort werden wir Sie informieren.

Fristverlängerung Umstellung Kassensysteme

für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG

Basiszins 1.7.2020

Frist zur Erstattung von Umsatzsteur für 2019 aus Nicht-EU-Ländern läuft am 30.06.2020 ab!

Unternehmer mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, die im Jahr 2019 Waren oder Dienstleistungen in Ländern außerhalb der europäischen Union erworben und dabei Umsatzsteuer an Länder außerhalb der EU gezahlt haben, können das sogenannte Vorsteuervergütungsverfahren nutzen, um sich die gezahlte Umsatzsteuer ganz oder teilweise erstatten zu lassen.

Expertenwissen weitergegeben

Die Arbeit geht nicht nur im Home-Office, sondern auch in den Kanzleien selbst weiter. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu am 16.04.2020 einen „Arbeitsschutzstandard COVID 19“ mit konkreten Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise veröffentlicht, der nach Möglichkeit beachtet werden sollte. Der Arbeitsschutzstandard gilt für alle Arten von Arbeitsplätzen

Arbeitsschutzstandard COVID 19
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