Die Arbeit geht nicht nur im Home-Office, sondern auch in den Kanzleien selbst weiter. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu am 16.04.2020 einen Arbeitsschutzstandard COVID 19 mit konkreten Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise veröffentlicht, der nach Möglichkeit beachtet werden sollte. Der Arbeitsschutzstandard gilt für alle Arten von Arbeitsplätzen
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