Endlich! Die Frist zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen 2019 bis 31.12.2020 bleibt, aber es werden vor dem 01.03.2021 keine Ordnungsgeldverfahren bei evtl. Fristversäumnis eingeleitet! Danke an unseren Dachverband DStV, der sich maßgeblich für diese Entlastung eingesetzt hat!