Arbeitnehmer können eine Ermäßigung ihres Steuersatzes für ihre Einkünfte künftig nur noch erreichen, wenn sie für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hintergrund ist, dass mit dem Wachstumschancengesetz die sog. Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2025 abgeschafft wird. Bislang konnten Arbeitgeber den Steuervorteil direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren zum Vorteil ihrer Mitarbeiter anwenden.
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