Die Ende 2019 eingeführte begrenzte Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Termingeschäften hat bei vielen Anlegern zu Unmut und in der Steuerfachwelt zu Unverständnis geführt. Doch wer gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch eingelegt hat, kann nun aufatmen.
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