für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Autor: Dipl.-Kfm. Wirt.-Ing. Wolfgang Wehmeier
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für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Autor: Dipl.-Kfm. Wirt.-Ing. Wolfgang Wehmeier
„Keine Angst vor dem Finanzgericht!“ – Besuch beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus am 25.09.2025
Was passiert eigentlich genau in einem finanzgerichtlichen Verfahren? Wie läuft eine mündliche Verhandlung ab – und was müssen Steuerberater und Steuerberaterinnen beachten, wenn sie Mandanten und Mandantinnen vertreten? Diese und viele weitere Fragen stehen im Mittelpunkt unseres Besuchs beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus am Donnerstag, den 25.09.2025, von 10:00 bis 14:30 Uhr.
Es gelten weiterhin die verlängerten Abgabefristen, die durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz auch für die Jahre 2023 und 2024 eingeführt wurden.
Achtung: Für den Veranlagungszeitraum 2024 wurde die Abgabefrist für nicht beratende Steuerpflichtige nicht verlängert. Diese endet daher regulär am 31. Juli 2025.
für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Die Ende 2019 eingeführte begrenzte Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Termingeschäften hat bei vielen Anlegern zu Unmut und in der Steuerfachwelt zu Unverständnis geführt. Doch wer gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch eingelegt hat, kann nun aufatmen.
für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihr Nettoeinkommen im neuen Jahr durch die Beantragung eines Lohnsteuerfreibetrags steigern. Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. empfiehlt, frühzeitig einen Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen, um steuerliche Vorteile bereits ab Januar 2025 nutzen zu können.
Arbeitnehmer können eine Ermäßigung ihres Steuersatzes für ihre Einkünfte künftig nur noch erreichen, wenn sie für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hintergrund ist, dass mit dem Wachstumschancengesetz die sog. Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2025 abgeschafft wird. Bislang konnten Arbeitgeber den Steuervorteil direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren zum Vorteil ihrer Mitarbeiter anwenden.
Cathi Bruns und Jens Henke sprechen in der dritten Folge, worauf Freiberufler, Kreative und Künstler bei der Wahl des Steuerberaters achten sollten, hecken gemeinsam mit Gast Cathleen Barski eine Lösung für die faire Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften aus und regen sich kurz über die aktuelle Debatte zur Vermögensteuer auf.
Am 11. und 12. Oktober 2024 finden in der ARENA Berlin-Treptow wieder die Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) statt. Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg ist mit einem Stand gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Berlin und der DATEV vertreten. Die Vorträge können Sie sich hier herunterladen.