Angesichts der Herausforderungen aus der anstehenden Klimawende kommen auf viele Grundstücksbesitzer in den nächsten Jahren respektable Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zu. Mit dem neuen § 35c EstG beteiligt sich das Finanzamt an solchen Maßnahmen mit 20 % der angefallenen Kosten. Hierfür sind allerdings bereits bei der Planung der Maßnahme einige formale Hürden zu beachten.
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