Das BMWi hat die Vollzugshinweise für die Novemberhilfe und einen FAQ-Katalog dazu veröffentlicht.
Diesen Katalog finden Sie mit einigen Ergänzungen und Kommentaren auch bei der Bundessteuerberaterkammer.
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 2759 59-80
Fax: 030 2759 59-88
E-Mail: info@stbverband.de
Das BMWi hat die Vollzugshinweise für die Novemberhilfe und einen FAQ-Katalog dazu veröffentlicht.
Diesen Katalog finden Sie mit einigen Ergänzungen und Kommentaren auch bei der Bundessteuerberaterkammer.
Das BMWi und BMF haben am 25.11.2020 einen Frage-und-Antwort-Katalog (FAQ) zu den Novemberhilfen veröffentlicht.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.1.2021 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) stark gemacht Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anträge lediglich bis zum 31.12.2020 gestellt werden können.
Die Steuerberaterkammer Berlin hat eine Liste auf ihrer Homepage veröffentlicht, in der Sie Steuerberaterinnen und Steuerberater finden, die Sie bei der Beantragung der Überbrückungshilfe unterstützen können.
Vielen Dank an die Steuerberaterkammer Berlin! https://stbk-berlin.de/
Hier können Sie sich die Präsentationen deGUT herunterladen.
Nicht erklärte Einkünfte aus Vermietungstätigkeit bei Airbnb:
Eile ist geboten!
von links: Markus Deutsch, Jens Henke, Carsten Butenschön, Detlef Lehmann
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat gemeinsam mit der Investitionsbank Berlin (IBB) die Soforthilfe Gewerbemieten aufgelegt. Dafür stellt das Land Berlin 90 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 250 Beschäftigten, die einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 zu verzeichnen hatten.
Update für Berlin: Kassensicherungsgesetz: Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung
Pressemitteilung vom 24.07.2020
Mehrere Bundesländer haben die Umrüstungsfrist für Kassensysteme verlängert - Berlin und Brandenburg jedoch (noch?) nicht. Im Sinne unserer Mitglieder und deren Mandanten haben wir uns deshalb an Berlins Finanzsenator und Brandenburgs Ministerin der Finanzen gewandt und eine Gleichbehandlung gefordert, um einen Flickenteppich an Regelungen zu vermeiden.
Die Schreiben können Sie im internen Mitgliederbereich einsehen. Über eine Antwort werden wir Sie informieren.
Den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) erreichen zahlreiche Anfragen, wie sich die vorübergehende Umsatzsteuer-Absenkung vom 1.7. bis 31.12.2020 aufgrund des sog. Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes in der Praxis auf die Rechnungserstellung von Steuerberatern auswirkt. Auf Grundlage des aktuellen BMF-Schreibens vom 30.6.2020 bietet der DStV erste Unterstützung bei der praktischen Umsetzung.