Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung der freiwilligen Helferinnen und Helfer in Impfzentren verständigt. Diese können in den Steuererklärungen 2020, 2021 und auch 2022 von der sogenannten Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.
Wir sind DER durch die freiwillige Mitgliedschaft legitimierte INTERESSENSVERTRETER der steuerberatenden Berufe in der Region. Wir unterstützen Sie in Ihren Belangen im schönsten Beruf der Welt.