Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023
Wir sind DER durch die freiwillige Mitgliedschaft legitimierte INTERESSENSVERTRETER der steuerberatenden Berufe in der Region. Wir unterstützen Sie in Ihren Belangen im schönsten Beruf der Welt.
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Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023
Sie sind Arbeitgeber oder Kanzlei-Inhaber und stellen neue Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsassistenten ein? Oder Sie wollen im Job als Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsassistent durchstarten und sind Absolvent, Quer- oder Wiedereinsteiger?
Dann übernehmen wir in Kooperation mit den Steuerlehrgängen Dr. Bannas die effektive Einarbeitung.
Am 14. und 15. Oktober 2022 finden in der ARENA Berlin-Treptow wieder die Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) statt. Die Vorträge können Sie sich hier herunterladen.
für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Sommer, Sonne, Steuererklärung: Diese Kombination muss Steuerpflichtige in diesem Jahr nicht ins Schwitzen bringen. Die Finanzverwaltung schenkt drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2021 - bis zum 31. Oktober 2022.
Laut Information aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30.6.2023 verlängert. Darüber hinaus soll bis spätestens zum 31.8.2023 im Einzelfall auch eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 beantragt werden können. Der DStV hatte sich gemeinsam mit der BStBK dafür stark gemacht, die ursprünglich auf den 31.12.2022 gesetzte Frist praxisgerecht bis zum Ende des Jahres 2023 zu verlängern.
Dr. Enrico Rennebarth hat am 1. Juli 2022 die Geschäftsführung beim Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e. V. übernommen.
für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG
Mit großer Bestürzung und tiefen Bedauern haben wir von dem Ableben von Prof. Dr. Andreas Musil Kenntnis nehmen müssen.
Grundsteuerreform: Hintergründe und einleitende Informationen
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum von Grund und Boden oder Erbbaurechten an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat. Bei vermieteten Immobilien kann die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden.