Nachdem der Freistaat Bayern am 31.01.2023 überraschenderweise eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen bis Ende April 2023 gewährt hat, hat unser Verband die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin und auch das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (MdFE) angefragt, ob eine entsprechende Fristverlängerung für Berlin und Brandenburg vorgesehen ist.
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