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Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung der freiwilligen Helferinnen und Helfer in Impfzentren verständigt. Diese können in den Steuererklärungen 2020, 2021 und auch 2022 von der sogenannten Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.

Pressemitteilung: Ehrenamtliche Helfer im Rahmen der Corona-Impfung

für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG

Basiszins 01.04.2023

Die Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion zählen zu den schlimmsten Naturkatastrophen der letzten hundert Jahre. Viele wollen die Menschen und Unternehmen in den Erdbebengebieten unterstützen. Das Bundesministerium der Finanzen hat für Maßnahmen, die vom 06.02.2023 bis 31.12.2023 durchgeführt werden, steuerliche Erleichterungen in einem Schreiben zusammengefasst.

Pressemitteilung: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien

Neuigkeiten zur grenzüberschreitenden PKW-Überlassung!

Wird ein PKW durch einen Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer überlassen, liegt grundsätzlich ein tauschähnlicher Umsatz zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vor, der eine Umsatzsteuerzahlung auslöst und die Überlassung unterliegt als Sachbezug zusätzlich der Lohnsteuer.

Pressemitteilung: PKW-Überlassung

Steuerberater müssen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) beachten, dass eine besondere Übergangsregelung zur Abgabe sog. Unstimmigkeitsmeldungen zum 1.4.2023 ausläuft. Darauf weist aktuell der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV hin. Betroffen sind alle Fälle, für die eine Meldung zum Transparenzregister nach alter, bis 2021 geltender Rechtslage entbehrlich war, wenn die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen Registern ersichtlich waren.

Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister: Wichtige Übergangsregelung läuft zum 1. April 2023 aus

Nachdem der Freistaat Bayern am 31.01.2023 überraschenderweise eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen bis Ende April 2023 gewährt hat, hat unser Verband die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin und auch das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (MdFE) angefragt, ob eine entsprechende Fristverlängerung für Berlin und Brandenburg vorgesehen ist.

Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen