Gute Nachricht: Die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für noch nicht offengelegte Jahresabschlüsse für 2019 erfolgt erst nach Ostern. Damit wird die angespannte Situation angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie angemessen berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.
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