Neuigkeiten zum Arbeitszimmer bei eigener Immobilie!
Wird eine Immobilie (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, so ist die eingetretene Wertsteigerung grundsätzlich steuerpflichtig.
Wir sind DER durch die freiwillige Mitgliedschaft legitimierte INTERESSENSVERTRETER der steuerberatenden Berufe in der Region. Wir unterstützen Sie in Ihren Belangen im schönsten Beruf der Welt.