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PRESSEMITTEILUNG: ANLAGE CORONA-HILFEN BEI DER STEUERERKLÄRUNG 2020
Viele Unternehmer und Selbstständige haben das Corona-Jahr 2020 nur mit staatlichen Hilfen überstanden und hoffen nun auf Besserung in 2021. Aus steuerlicher Sicht ist das Corona-Jahr 2020 jedoch noch nicht erledigt: Es steht noch die Steuererklärung an. Hierfür hat die Finanzverwaltung ein neues Formular für das Corona-Jahr geschaffen, die „Anlage Corona-Hilfen“.

Expertenwissen weitergegeben

für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG

Basiszins 1.4.2021

Pressemitteilung: Frist für die Befreiung wird nicht verlängert – Einbau technischer Sicherheitseinrichtung ab 1. April verpflichtend!

Kassensicherungsgesetz