Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 2759 59-80
Fax: 030 2759 59-88
E-Mail: info@stbverband.de
Rufen Sie uns an!
030 2759 5980
Schreiben Sie uns!
info@stbverband.de
Auf die angebotenen Inhalte können Sie erst nach Login als Mitglied zugreifen.
Die Einführung eines Versorgungswerkes ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Berufsausübung und zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit unseres Berufstandes in Berlin. In unserem
Webinar am 02.09.2024 von 17:00 - 18:30 Uhr
möchten wir im Vorfeld über das geplante neue Versorgungswerk informieren.
Zudem möchten wir Sie ausdrücklich bitten, an der außerordentlichen Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Berlin am Donnerstag, 05.09.2024, um 16:00 Uhr im AUDITORIUM des ESTREL Congress Centers Berlin, Sonnenallee 225, 12057 Berlin teilzunehmen. Der zentrale Tagesordnungspunkt dieser Versammlung wird die Abstimmung über die Einführung eines Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater in Berlin sein.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am 09.08.2024 Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 veröffentlicht und geht dabei u. a. die Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie z.B. PDF-Dateien zur E-Rechnung ein.
Das derzeit noch in Arbeit befindliche BMF-Schreiben behandelt Einzelheiten zum Umgang mit der E-Rechnung und geht auf Fragen zur Rechtsanwendung ein. Die auf der Internetseite des BMF veröffentlichte ENTWURFs-Fassung ist hier einsehbar. Das Schreiben steht derzeit unter dem Vorbehalt etwaiger Änderungen und Ergänzungen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat ausführliche Informationen zur neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf seiner Webseite veröffentlicht. Ab November 2024 wird die Vergabe der W-IdNr. stufenweise und automatisch erfolgen. Diese Identifikationsnummer dient der einheitlichen Erfassung und Verwaltung von Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten. Die Webseite des BZSt bietet einen umfassenden FAQ-Katalog, der viele Fragen zur W-IdNr. beantwortet. Für weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen besuchen Sie bitte die Webseite des BZSt.
Mit BMF-Schreiben vom 06.08.2024 wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hinsichtlich der §§ 31b, 46, 52, 80 und 165 Abgabenordnung (AO) geändert beziehungsweise ergänzt.
Das Statistische Bundesamt möchte von den Verpflichteten nach dem GWG aktuell wissen, wie die Abklärung von Vertragspartnern und die Meldung wirtschaftlich Berechtigter in der Praxis umgesetzt werden. Ihre Rückmeldungen zu Arbeitsabläufen, Zeitaufwänden und Kosten sind entscheidend, um unnötige Bürokratie abzubauen. Beteiligen Sie sich an der Umfrage und helfen Sie mit, die Prozesse zu verbessern! Eine Teilnahme an der Onlinebefragung ist bis einschließlich 16.08.2024 möglich.