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Es gelten weiterhin die verlängerten Abgabefristen, die durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz auch für die Jahre 2023 und 2024 eingeführt wurden.

Achtung: Für den Veranlagungszeitraum 2024 wurde die Abgabefrist für nicht beratende Steuerpflichtige nicht verlängert. Diese endet daher regulär am 31. Juli 2025.

Pressemitteilung: Steuererklärungsfristen

für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG

Basiszins 01.04.2025

für Unternehmensbewertungen gemäß Ertragswertverfahren (IDW S1 KMU) sowie dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 203 BewG

Basiszins 01.01.2025

Arbeitnehmer können eine Ermäßigung ihres Steuersatzes für ihre Einkünfte künftig nur noch erreichen, wenn sie für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hintergrund ist, dass mit dem Wachstumschancengesetz die sog. Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2025 abgeschafft wird. Bislang konnten Arbeitgeber den Steuervorteil direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren zum Vorteil ihrer Mitarbeiter anwenden.

Pressemitteilung - Steuersatzermäßigung künftig nur mit Veranlagung

Cathi Bruns und Jens Henke sprechen in der dritten Folge, worauf Freiberufler, Kreative und Künstler bei der Wahl des Steuerberaters achten sollten, hecken gemeinsam mit Gast Cathleen Barski eine Lösung für die faire Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften aus und regen sich kurz über die aktuelle Debatte zur Vermögensteuer auf. 

Neue Podcast-Folge: Kunst und Vermögen: Wie besteuern wir Kreativität?

Cathi Bruns und Jens Henke sprechen in der dritten Folge, worauf Freiberufler, Kreative und Künstler bei der Wahl des Steuerberaters achten sollten, hecken gemeinsam mit Gast Cathleen Barski eine Lösung für die faire Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften aus und regen sich kurz über die aktuelle Debatte zur Vermögensteuer auf. 

Neue Podcast-Folge: Kunst und Vermögen: Wie besteuern wir Kreativität?

Am 11. und 12. Oktober 2024 finden in der ARENA Berlin-Treptow wieder die Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) statt. Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg ist mit einem Stand gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Berlin und der DATEV vertreten. Die Vorträge können Sie sich hier herunterladen.

Der Verband ist bei der deGUT 2024