Expertenwissen weitergegeben
Unternehmen können etwas aufatmen: Die geforderte Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen in Deutschland kommt.
Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Alle Unternehmen, die elektronische Systeme im Einsatz haben, müssen unverzüglich mit ihrem Anbieter in Kontakt treten, um die Anforderungen bis spätestens 30. September 2020 zu erfüllen!