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Pressemitteilung: Fristen für die Abgabe der Steuererklärung 2021 und 2022

Die Abgabefristen für die Steuererklärungen wurden durch das Vierte Corona- Steuerhilfegesetz verlängert. Dadurch haben sich die Fristen für die Jahre 2021 und 2022 verändert, entsprechend hat man künftig etwas mehr Zeit!

Bis wann die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss, hängt davon ab, ob der Steuerpflichtige die Erklärung privat einreicht oder die Hilfe steuerberatender Berufe beansprucht.

Die Frist für die private Abgabe für 2021 endete bereits am 31. Oktober 2022.

Wird für 2021 die Hilfe eines Steuerberaters oder Steuerberaterin in Anspruch genommen, endet die Frist am 31. August 2023.

Bei privater Abgabe hat sich die Frist für das Jahr 2022 um zwei Monate verlängert und endet am 02. Oktober 2023. Achtung: Frist verschiebt sich vom 30.09.2023 auf den 02.10.2023, da dieser Tag auf einen Samstag fällt (§108 (3) AO).

Mit beratender Hilfe für 2022 erfolgt die Abgabe bis zum 31. Juli 2024.


Erklärungsfristen:

Pflichtveranlagung 2021

  • 31.10.2022 | Steuerlich nicht beratene Person
  • 31.08.2023 | Steuerlich beratene Person (unter Berücksichtigung des § 108 (3) AO)

Pflichtveranlagung 2022

  • 02.10.2023 | Steuerlich nicht beratene Person
  • 31.07.2024 | Steuerlich beratene Person

(Quelle: BMF- Schreiben vom 23.06.2022)

Autor: Maria Frantsuzova, Steuerberaterin - Mitglied des Öffentlichkeitsausschusses