Fachtagungen / Seminare

Fachtagungen / Seminare / Webinare

Über das Dropdown-Menü finden Sie die aktuellen Fachtagungen und Seminare des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg.

 

49. Berliner Steuerfachtagung

Die Berliner Steuerfachtagung findet in Präsenzform statt.

20.03.2025 | 9:00 - 17:00 Uhr
Estrel Congress Center | Sonnenallee 225, 12057 Berlin

Die Details veröffentlichen wir im November.

V 2405 - Fachtag Vermögensnachfolge

Veranstaltung mit unseren Kooperationspartnern V-Bank und Hansen & Heinrich

Der Fachtag Vermögensnachfolge findet in Präsenzform statt.

28.11.2024 | 9:00 - 22:00 Uhr

Gebühr Fachteil: 60 € Mitglieder (USt-frei)
inkl. Arbeitsunterlagen, Verpflegung

Gebühr Publikumsteil: 71,40 € Mitglieder | Nichtmitglieder
inkl. USt, Arbeitsunterlagen, Verpflegung

Bitte beachten Sie, dass während des Fachtages die Impulsvorträge jeweils parallel in verschiedenen Räumen stattfinden. Bitte entscheiden Sie sich vor Veranstaltungsbeginn für einen Vortrag je Zeitslot. Der Abschlussvortrag findet dann in einem großen Raum statt.

 

09:00 - 14:30 Uhr Teil 1 - exklusiv für Mitglieder - zur Anmeldung

 

15:30 - 22:00 Uhr Teil 2 - Mitglieder und Mandanten - zur Anmeldung

 

Inhalt Fachteil für Mitglieder

In 30minütigen Impulsvorträgen werden zahlreiche aktuelle Fragen rund um Vermögensnachfolge aus steuerfachlicher Sicht von unabhängigen Experten aufbereitet: Familienstiftung, Nießbrauch auf Wertpapiere, (Erwachsenen)Adoption oder Generationenplan lauten die Stichworte. Ebenfalls werden Sachstand und Entwicklungen zur Besteuerung von Kryptowerten behandelt, um Sie als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer schnell und umfassend auf den neuesten Stand zu bringen.

09:00 Uhr Einlass und Empfang

09:30 Uhr (Raum 1) Vermögensnachfolge planen für Unternehmer
Samir Zakaria | Hansen & Heinrich

In seinem Vortrag untersucht Samir Zakaria die finanzplanerischen Aspekte des Privatvermögens von Unternehmern und mögliche Wechselwirkungen mit dem Betriebsvermögen. Im Fokus stehen die wirtschaftliche Machbarkeit einer gerechten Vermögensverteilung im Nachfolgefall, die potenzielle Erbschaftsteuerlast und existenzbedrohende Risiken. Für viele Unternehmer spielt die finanzielle Absicherung der Familie eine zentrale Rolle. Hierbei werden insbesondere das Todesfallrisiko und das Berufsunfähigkeitsrisiko betrachtet. Auch der eigene Ruhestand sollte frühzeitig in die Planungen einbezogen werden: Welche Vorstellungen hat der Unternehmer für den Ruhestand und ist eine ausreichende Altersvorsorge vorhanden? Zudem wird die Liquiditätssituation des Unternehmens und die Auswirkungen einer möglichen Insolvenz auf die private Lebenssituation betrachtet: Welche Haftungsrisiken bestehen für das Privatvermögen hinsichtlich betrieblicher Verbindlichkeiten? Wie kann eine effektive Asset Protection gestaltet werden?

Samir Zakaria war Leiter Private Banking bei der Deutschen Bank und Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Im Januar 2021 hat er die Leitung des Standorts der Hansen & Heinrich AG in Frankfurt übernommen. Der Diplom-Kaufmann verfügt über eine hohe Expertise in der umfassenden Finanzberatung und hat die Zusatzqualifikation Certified Financial Planner erworben. Samir Zakaria verfügt über ein umfangreiches Netzwerk und bringt Kunden branchenübergreifend mit Experten zusammen. Er ist verantwortlich für die Hansen & Heinrich-Akademie, die das Ziel hat, Mandanten Expertenwissen näher zu bringen.

 

09:30 Uhr (Raum 2) Familienstiftung: Das müssen Sie als Steuerberater wissen
Matthias Weidmann | Weidmann-Recht-Steuern

Am 01.07.2023 trat die Novellierung des Stiftungsrechts in Kraft, welche wesentliche Auswirkungen auf Familienstiftungen hat. Diese besondere Gesellschaftsform dient vor allem den Interessen oder dem Wohl einer oder mehrerer bestimmter Familien. Sie bietet erhebliche ertragsteuerliche Vorteile und Möglichkeiten zur Reduzierung von Pflichtteilen im Erbfall oder Zugewinnausgleichsansprüchen.

Wie können Erträge aus Beteiligungen nach § 8b KStG zu 95 Prozent steuerfrei gestellt werden, ohne die siebenjährige Sperrfrist abzuwarten? Und wie kann die Erbschaftsteuer gem. § 28a ErbStG erlassen werden? Diese Fragen beantwortet Matthias Weidmann in seinem Vortrag. Zudem bietet er eine fundierte Analyse verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten bei Familienstiftungen.

Matthias Weidmann, Diplom-Kaufmann (Univ.) und Master of Laws, ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Expertise gilt insbesondere dem Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht. Die erfolgreiche Bearbeitung praxisrelevanter Schnittstellen dieser Rechtsgebiete mit betriebswirtschaftlichen Themen ist durch seinen mit vielen Unternehmern angereicherten Mandantenstamm sichergestellt. Er ist spezialisiert auf die Bereiche Umstrukturierung und Nachfolge. Er berät Family Offices, vermögende Privat- und Firmenkunden bei der rechtlichen und steuerlichen Optimierung der Vermögensverhältnisse. Matthias Weidmann ist Gründungs- und Namenspartner der Sozietät „Steger, Weidmann, Schmidl - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater – Partnerschaftsgesellschaft“ und bekleidet das Amt des Beiratsvorsitzenden eines Family Offices.

 

10:15 Uhr Networkbreak 

 

10:30 Uhr (Raum 1) Liquiditätsmanagement im Mittelstand: Richtig investieren im aktuellen Marktumfeld
Mario Bücherl & Alexander Zaspel | Deutsche Kreditbank AG

Die passende Geldanlage zu finden, hört sich oft einfacher an, als es ist. In solchen Fällen spricht vieles für eine qualifizierte Anlageberatung, doch auch hier gilt: Der Berater stellt zunächst mehr Fragen, als er Antworten gibt. Was es braucht, ist eine gute Vorbereitung und eigenes Know-How, um Angebote sinnvoll vergleichen und relevante Ausstattungsmerkmale richtig bewerten zu können. 

Dieser Vortrag vermittelt Ihnen einen ersten Überblick über Anlagealternativen und gibt Denkanstöße zur optimalen Laufzeitgestaltung und zum Thema Sicherheit bei Geldanlagen, um Ihr Liquiditätsmanagement im Mittelstand erfolgreich zu gestalten.

Mario Bücherl hat in seinen 28 Jahren im Bankensektor sowohl Privat- als auch Geschäftskunden ganzheitlich beraten und entwickelt. Seit 2008 ist er als Wertpapier- und Derivatespezialist bei der Deutschen Kreditbank AG tätig und verantwortet dort seit Juni 2023 das Team der Anlage- und Derivateberater und Beraterinnen. Als zertifizierter Stiftungsberater und Financial Consultant (SF) kennt er die Vielfalt an individuellen Fragestellungen rund um das Thema Geldanlage.

Alexander Zaspel verfügt über mehr als 20 Jahre fundierte Erfahrung im Kapitalmarkt und in der Kundenbetreuung. Er war 13 Jahre lang Leiter des Private Banking Teams der BayernLB und führte anschließend 15 Jahre ein Team von Wertpapierspezialisten bei der Deutschen Kreditbank AG. Seit Mitte 2023 widmet er sich der Produktseite und verantwortet die Gestaltung und Entwicklung passiver Produkte für Geschäftskunden bei der DKB.

 

10:30 Uhr (Raum 2) Unternehmertestament: Nachfolgeplanung muss steuerlich, rechtlich und emotional passen
Stefan Skulesch | SKW Schwarz

In den nächsten Jahren stehen in Deutschland etwa 190.000 Familienunternehmen aufgrund des Alters des Inhabers zur Übergabe an. Gerade bei Übertragungen innerhalb der Familie sind dabei viele Gesichtspunkte zu betrachten, nicht nur isoliert rechtliche und steuerliche Überlegungen, sondern insbesondere  familiäre Befindlichkeiten. Je sorgfältiger und je früher alle Elemente ineinandergreifen, desto eher kann die Nachfolge gelingen. Hierzu gibt der Vortrag Denkanstöße. Er behandelt die wesentlichsten Rechtsfragen, welche auch bei der steuerlichen Strukturierung eine Rolle spielen.

Stefan Skulesch ist seit 25 Jahren als Rechtsanwalt und seit 20 Jahren als Steuerberater zugelassen und ist seit 2017 außerdem als Notar mit Amtssitz in Frankfurt / Main tätig. Sein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Beratung von Unternehmern und Privatpersonen im Bereich der Nachfolgeplanung. Nach Stationen bei einer Big Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und bei zwei UK- und US-Kanzleien ist Stefan Skulesch seit 2019 Partner im Frankfurter Büro von SKW Schwarz.

 

11:15 Uhr Networkbreak

 

11:30 Uhr (Raum 1) Nießbrauchdepot
Matthias Weidmann | Weidmann-Recht-Steuern

Bei einem Nießbrauchdepot überträgt der Schenkende (Nießbrauchnehmer) Liquidität und/oder Wertpapiere, wie ETFs, Fonds, Anleihen oder Einzelaktien, an den Beschenkten (Nießbrauchgeber). Der Nießbrauchnehmer kann die Erträge aus dem Wertpapierdepot nutzen, besitzt aber die Wertpapiere nicht mehr und kann - vorbehaltlich einer anderslautenden Gestaltung - auch nicht mehr über sie verfügen.

Matthias Weidmann erklärt, wie mit der richtigen Gestaltung eines Nießbrauchdepots Vermögenswerte übertragen werden können, die über den Steuerfreibeträgen liegen. Gleichzeitig können die Erträge zur Sicherung der Lebensführung genutzt und weitreichende Verfügungs- und Verwaltungsbefugnisse beibehalten werden.

Matthias Weidmann, Diplom-Kaufmann (Univ.) und Master of Laws, ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Expertise gilt insbesondere dem Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht. Die erfolgreiche Bearbeitung praxisrelevanter Schnittstellen dieser Rechtsgebiete mit betriebswirtschaftlichen Themen ist durch seinen mit vielen Unternehmern angereicherten Mandantenstamm sichergestellt. Er ist spezialisiert auf die Bereiche Umstrukturierung und Nachfolge. Er berät family offices, vermögende Privat- und Firmenkunden bei der rechtlichen und steuerlichen Optimierung der Vermögensverhältnisse. Matthias Weidmann ist Gründungs- und Namenspartner der Sozietät „Steger, Weidmann, Schmidl - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater – Partnerschaftsgesellschaft“ und bekleidet das Amt des Beiratsvorsitzenden eines Family Offices.

 

11:30 Uhr (Raum 2) Steuerliche Herausforderungen bei Kryptowährungen: Deklaration und Würdigung von Kryptoeinkünften
Oliver Christian Schroen | Kryptovision

Kryptowährungen sind in den letzten Jahren zu einem wichtigen Thema in der Finanzwelt geworden, doch ihre steuerliche Behandlung wirft viele Fragen auf. So können Kryptoeinkünfte in verschiedenen Einkunftsarten anfallen, was zusätzliche Herausforderungen für die Steuerberatung darstellt. Oliver Christian Schroen beleuchtet die komplexen Aspekte der Deklaration von Kryptoeinkünften unter Berücksichtigung der Berufsordnung (BOStB). Wo endet die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung der steuerlich relevanten Tatsachen und wo beginnt die steuerliche Würdigung dieser Tatsachen? Welche Unterstützung bieten Berechnungstools und Gutachten und sind eindeutige Steuererklärungen in diesem Bereich möglich?

Oliver Christian Schroen (MA, Dipl.-Betriebswirt FH) ist ein Steuerberater mit rund 25 Jahren Berufserfahrung im nationalen und internationalen Steuerrecht. Er war viele Jahre lang als Gastdozent und Lehrbeauftragter an Berliner Hochschulen tätig. Seit 2019 ist er Sprecher der AG Steuern im Blockchain Bundesverband e.V. und arbeitet seit 2016 als angestellter Steuerberater in Berlin. Seit 2018 befasst sich Schroen intensiv mit den steuerlichen Aspekten der Distributed Ledger Technology, auch in finanzgerichtlichen Kontexten. 

 

12:00 Uhr Networkbreak

 

12:15 Uhr (Hauptvortrag) 75 Jahre Grundgesetz: Ist Deutschland in guter Verfassung?
Peter Müller | ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht und ehem. saarländischer Ministerpräsident

Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur ein politisches Prinzip, dass das Zusammenleben von Menschen in einem Staat und in der Welt regelt. Es ist die Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Frieden und damit für Wohlstand. In einer zunehmend krisenhaften Welt ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit von vielen Seiten bedroht. Zugleich ist es ein Schlüssel, diese Krisen zu überwinden. Dieses Jahr wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Doch ist Deutschland aktuell in guter Verfassung? Wir freuen uns, mit dem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht und saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller der Frage nachzugehen: “Rechtsstaatlichkeit bewahren sichert Zukunft”. In welcher Verfassung ist Deutschland?

Peter Müller ist ehemaliger deutscher Politiker der CDU und Richter des Bundesverfassungsgerichts von 2011 bis 2023. Nach seinem Abitur studierte er an der Universität des Saarlandes & an der Universität Bonn Rechts- und Politikwissenschaft. Mit seinem Abschluss in Rechtswissenschaft 1986 wurde Müller als Richter am Amtsgericht Ottweiler tätig. Bereits 1990 wurde er zum Mitglied der CDU-Landtagsfraktion und schon 1994 zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. Von 1990 bis 2011 war Peter Müller Mitglied des Saarländischen Landtages und darüber hinaus von 1999 bis 2011 saarländischer Ministerpräsident.

13:00 Uhr Lunch und Ausklang Fachteil

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Inhalt Publikumsveranstaltung

 

15:30 Uhr Einlass und Empfang

16:00 Uhr (Raum 1) Kryptowährungen richtig versteuern: So geht’s!
Oliver Christian Schroen | Kryptovision

Die Besteuerung von Kryptoeinkünften stellt für Steuerpflichtige oft ein Rätsel dar: Wofür, wann und in welcher Höhe müssen Steuern gezahlt werden? Auch in Fachkreisen herrscht Uneinigkeit über die Regeln und Verfahren in der neuen „Kryptowelt“.

Oliver Christian Schroen klärt die wichtigsten Fragen: Welche Aufzeichnungspflichten müssen eingehalten werden? Welche Aufbewahrungspflichten gelten und gibt es erweiterte Mitwirkungspflichten bei internationalen Sachverhalten? Er untersucht außerdem, wer in der Beweisführung die Oberhand hat – das Finanzamt oder der Steuerpflichtige – und welche Möglichkeiten das Finanzamt hat, Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Wie sehr eignen sich Berechnungstools und Gutachten? Und welche steuerlich sinnvollen Transaktionen können zu welchem Zeitpunkt initiiert werden? Der Vortrag bietet praxisnahe Antworten zu diesem komplexen Thema.

Oliver Christian Schroen (MA, Dipl.-Betriebswirt FH) ist ein Steuerberater mit rund 25 Jahren Berufserfahrung im nationalen und internationalen Steuerrecht. Er war viele Jahre lang als Gastdozent und Lehrbeauftragter an Berliner Hochschulen tätig. Seit 2019 ist er Sprecher der AG Steuern im Blockchain Bundesverband e.V. und arbeitet seit 2016 als angestellter Steuerberater in Berlin. Seit 2018 befasst sich Schroen intensiv mit den steuerlichen Aspekten der Distributed Ledger Technology, auch in finanzgerichtlichen Kontexten. Er hat zahlreiche Fachbeiträge in renommierten Zeitschriften wie DStR, NWB und BB veröffentlicht. 

 

16:00 Uhr (Raum 2) Probesterben - damit ihre Erben erben
Samir Zakaria | Hansen & Heinrich

Wie Benjamin Franklin schon gesagt hat: „Nichts auf der Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern“. Ein "Probesterben" gibt wertvolle Hinweise, wie das Erbe optimal geregelt werden kann. Ein Testament ermöglicht es, zu Lebzeiten festzulegen, wer das Erbe antreten soll und Personen außerhalb der Familie zu berücksichtigen. Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Angehörige müssen den Nachlass gemeinschaftlich regeln.

Für Ehepartner, die gemeinsam ein Unternehmen führen, sollten neben den rechtlichen und steuerlichen Aspekten familiäre Umstände bedacht werden. Wer hat Interesse am elterlichen Betrieb? Und was, wenn nur ein Kind den Betrieb erben soll? Es lohnt sich, verschiedene Konstellationen durchzurechnen, um die beste Lösung zu finden. Wenn das Ergebnis nicht wie gewünscht ist, sollte man aktiv werden und entsprechende Vorkehrungen treffen, um Missverständnisse und Streit zu vermeiden. Wie es richtig geht, erklärt Samir Zakaria in seinem Vortrag. 

Samir Zakaria war Leiter Private Banking bei der Deutschen Bank und Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Im Januar 2021 hat er die Leitung des Standorts der Hansen & Heinrich AG in Frankfurt übernommen. Der Diplom-Kaufmann verfügt über eine hohe Expertise in der umfassenden Finanzberatung und hat die Zusatzqualifikation Certified Financial Planner erworben. Samir Zakaria verfügt über ein umfangreiches Netzwerk und bringt Kunden branchenübergreifend mit Experten zusammen. Er ist verantwortlich für die Hansen & Heinrich-Akademie, die das Ziel hat, Mandanten Expertenwissen näher zu bringen.

 

16:45 Uhr Networkbreak

 

17:00 Uhr (Raum 1) Schenken, Nießbrauch, Familienstiftung – steueroptimierte Wege der Vermögensübergabe
Matthias Weidmann | Weidmann-Recht-Steuern

Die steueroptimierte Weitergabe von Vermögen ist eine komplexe Angelegenheit, die steuerliche, familien-, erb-, gesellschafts- und zivilrechtliche Aspekte umfasst. Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung erfordert daher interdisziplinär ausgebildete Rechtsanwälte und Steuerberater, um die vielfältigen Fragestellungen zu klären: Welche Alternativen gibt es zur klassischen unentgeltlichen Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt? Ist der Vorbehalts- oder Zuwendungsnießbrauch vorteilhafter? Was bedeutet Nießbrauch an einem Depot? Wann sind Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen die richtige Wahl für die Nachfolge? Welche steuerlichen Aspekte bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern, wie Immobilien, auf eine Stiftung und aus einer Stiftung heraus gilt es zu beachten? Matthias Weidmann kennt die richtigen Antworten.

Matthias Weidmann, Diplom-Kaufmann (Univ.) und Master of Laws, ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Expertise gilt insbesondere dem Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht. Die erfolgreiche Bearbeitung praxisrelevanter Schnittstellen dieser Rechtsgebiete mit betriebswirtschaftlichen Themen ist durch seinen mit vielen Unternehmern angereicherten Mandantenstamm sichergestellt. Er ist spezialisiert auf die Bereiche Umstrukturierung und Nachfolge. Er berät family offices, vermögende Privat- und Firmenkunden bei der rechtlichen und steuerlichen Optimierung der Vermögensverhältnisse. Matthias Weidmann ist Gründungs- und Namenspartner der Sozietät „Steger, Weidmann, Schmidl - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater – Partnerschaftsgesellschaft“ und bekleidet das Amt des Beiratsvorsitzenden eines Family Offices.

 

17:00 Uhr (Raum 2) Erbschaftsteuerfalle Immobilie
Dr. Jens Stenert | STRECK MACK SCHWEDHELM,
Steueranwälte Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB

Das Immobilienvermögen ist bei der Nachfolgeplanung von herausgehobener Bedeutung. Dies gilt für die privat gehaltenen Immobilien genauso wie für Betriebsimmobilien. Soll die Vermögensnachfolge steueroptimiert gelingen, ist die richtige Strukturierung des Immobilienvermögens ganz entscheidend. Dabei stellen sich vielfältige Fragen: Halte ich die Immobilien selbst oder im Vermögen einer Gesellschaft? Auf wen kann ich die Immobilie begünstigt übertragen und auf wen nicht? Was ist günstiger – steuerliches Privatvermögen oder steuerliches Betriebsvermögen? Wann sind Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt sinnvoll? Dr. Jens Stenert zeigt die Chancen und Risiken bei der Übertragung von Immobilien auf und gibt wichtige Denkanstöße für die Vorbereitung der Vermögensnachfolge.

Dr. Jens Stenert ist als Steueranwalt seit vielen Jahren in der Nachfolgeberatung tätig. Zu seinen Schwerpunkten zählen insbesondere die Unternehmensnachfolge sowie die Umstrukturierung mittelständischer Unternehmen. Seit 2017 ist er Partner der auf das Steuerrecht spezialisierten Kanzlei STRECK MACK SCHWEDHELM mit Standorten in Köln, Berlin und München. Herr Dr. Stenert ist darüber hinaus als Referent regelmäßig im Rahmen der Fortbildung von Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und Autor zahlreicher Fachbeiträge im Steuerrecht. Er ist Mitautor der Werke SCHWEDHELM, Die Unternehmensumwandlung (Otto Schmidt Verlag), Westermann/Wertenbruch, Handbuch Personengesellschaften (Otto Schmidt Verlag) sowie Engl/Fox/Traßl, Formularbuch Umwandlungen (Beck-Verlag).

 

17:45 Uhr Networkbreak

 

18:00 Uhr (Raum 1) Das gehört ins Unternehmer-Testament: Erben und Vererben als Unternehmen und als Unternehmer
Stefan Skulesch | SKW Schwarz

In den nächsten Jahren stehen in Deutschland etwa 190.000 Familienunternehmen aufgrund des Alters des Inhabers zur Übergabe an. Wird zu Lebzeiten des Unternehmers die Übergabe noch nicht vollzogen, ist es umso entscheidender, den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge mit allen ihren Nachteilen und Unwägbarkeiten zu vermeiden. Der Vortrag vermittelt einen Überblick, welche Überlegungen bei der Errichtung eines Unternehmertestaments im Vordergrund stehen sollten, welche Lebenssachverhalte den Übergang auf die Erbengeneration erschweren können und welche Lösungsalternativen es hierfür gibt. 

Stefan Skulesch ist seit 25 Jahren als Rechtsanwalt und seit 20 Jahren als Steuerberater zugelassen und ist seit 2017 außerdem als Notar mit Amtssitz in Frankfurt am Main tätig. Sein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Beratung von Unternehmern und Privatpersonen im Bereich der Nachfolgeplanung. Nach Stationen bei einer Big Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und bei zwei UK- und US-Kanzleien ist Stefan Skulesch seit 2019 Partner im Frankfurter Büro von SKW Schwarz.

 

18:00 Uhr (Raum 2) Was hat Unternehmensnachfolge mit dem Tellerrand zu tun? 7 Schritte, die Sie leicht ans Ziel führen
Katharina Jantzen & Dr. Falk Hannemann | Continua

Wir beschäftigen uns ungerne mit dem eigenen Ende und mit dem Gedanken, dass wir nicht mehr wichtig sein könnten. Dies dokumentiert sich besonders beim Thema Unternehmensnachfolge. Mit unserem Vortrag zeigen wir Ihnen 7 Schritte und damit einen Fahrplan, um leicht und erfolgreich die Unternehmensnachfolge anzugehen, zu regeln und hinterher stolz sein zu können, alles für die Zukunft Ihres Unternehmens, Ihre Mitarbeiter und Familie geregelt zu haben.

Mit über 23 Jahren Erfahrung im gemeinsamen Familienunternehmen fühlt sich Katharina Jantzen beim Thema Nachfolge für familiengeführte Unternehmen gut gerüstet. Ihr Ziel ist es, Unternehmer und Unternehmen im komplexen und emotionalen Thema der Nachfolge zu unterstützen. Erfahrungen teilen und bei der Umsetzung von erarbeiteten Meilensteinen mitzuwirken, ist Schwerpunkt und Leidenschaft von ihr.

Dr. Falk Hannemann war zunächst in verschiedenen TOP-Management Funktionen im In- und Ausland der Automobilindustrie beschäftigt, bevor er seine Unternehmen im Performance-Bereich gründete. Egal ob Performance im Marketing & Vertrieb oder Performance zu mehr Leistungsfähigkeit von Unternehmern. Er konzentriert sich stets darauf, den Einklang aus Operational Excellence und große Ziele mit dem richtigen Fokus zu erreichen. Er hinterfragt Themen gerne mit System, um in dieser disruptiven Welt immer einen Schritt voraus zu sein. Dabei steht die Geschäftsentwicklung, getrieben durch Marketing und Vertrieb im Fokus.

 

18:45 Uhr Networkbreak

 

19:00 Uhr (Hauptvortrag) 75 Jahre Grundgesetz: Ist Deutschland in guter Verfassung?
Peter Müller | ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht und ehem. saarländischer Ministerpräsident

Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur ein politisches Prinzip, dass das Zusammenleben von Menschen in einem Staat und in der Welt regelt. Es ist die Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Frieden und damit für Wohlstand. In einer zunehmend krisenhaften Welt ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit von vielen Seiten bedroht. Zugleich ist es ein Schlüssel, diese Krisen zu überwinden. Dieses Jahr wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt.

Doch ist Deutschland aktuell in guter Verfassung? Wir freuen uns, mit dem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht und saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller der Frage nachzugehen: “Rechtsstaatlichkeit bewahren sichert Zukunft”. In welcher Verfassung ist Deutschland?

Peter Müller ist ehemaliger deutscher Politiker der CDU und Richter des Bundesverfassungsgerichts von 2011 bis 2023. Nach seinem Abitur studierte er an der Universität des Saarlandes & an der Universität Bonn Rechts- und Politikwissenschaft. Mit seinem Abschluss in Rechtswissenschaft 1986 wurde Müller als Richter am Amtsgericht Ottweiler tätig. Bereits 1990 wurde er zum Mitglied der CDU-Landtagsfraktion und schon 1994 zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. Von 1990 bis 2011 war Peter Müller Mitglied des Saarländischen Landtages und darüber hinaus von 1999 bis 2011 saarländischer Ministerpräsident.

20:00 - 22:00 Uhr Häppchen und gemütlicher Austausch

Kooperationspartner:
European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA), Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Immaterielle Vermögenswerte wie Marken, Handelsnamen, Patente und Urheberrechte sind für Unternehmen von erheblicher Bedeutung, um ihre Innovationen zu schützen, die ihre Produkte und Dienstleistungen von der Konkurrenz abheben. Ein grundlegendes Verständnis des Schutzes von geistigem Eigentum ist deshalb auch für Steuerberater unerlässlich, um ihren Mandanten eine umfassende Beratung anzubieten. In diesem weiterführenden Webinar wird das Thema vertieft und es werden weiterführende Angebote des EUIPO für Steuerberater und Mandanten aufzeigt. 

Während der Webinare erfahren Steuerberater unter anderem, wie sie ihre Serviceleistungen erweitern und ggf. einen Mehrwert für ihre Mandanten schaffen können.

Aufgrund des Feedbacks der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im letzten Jahr finden 2024 zwei zweistündige Webinare zum Thema statt. Das Basis-Webinar am 21.11.2024, das den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Grundlagen zum Thema "Geistiges Eigentum" vermittelt und das weiterführende Webinar am 12.12.2024, das das Thema vertieft und weitere Angebote des EUIPO für Steuerberater, Mandanten und KMU vorstellt.

Ablaufplan des Basis-Webinars am 21.11.2024:

09:35 - 09:45 Zoom Anmeldung
09:45 - 09:55 Begrüßung durch EUIPO und die EFAA - Steuerberater als erster wichtiger Ansprechpartner für Mandanten – Erweiterung eigener Dienstleistungen
09:55 - 10:25 Einführung und Grundlagen des Geistigen Eigentums
10:25 - 11:00 Bedeutung des Geistigen Eigentums für Unternehmen
11:00 - 11:10 Virtuelle Kaffeepause
11:10 - 11:55 Fallbeispiele mit praxisorientierten Übungen
11:55 - 12:00 Zusammenfassung und Schlusswort

Hier geht es zur Anmeldung für das Basis-Webinar

 

Ablaufplan des weiterführenden Webinars am 12.12.2024:

09:50 - 10:00 Zoom Anmeldung
10:00 - 10:10 Begrüßung durch EUIPO und die EFAA - Steuerberater als erster wichtiger Ansprechpartner für Mandanten – Erweiterung eigener Dienstleistungen
10:10 - 10:35 Ergänzende Dienstleistungen zum Geistigen Eigentum (IP) Eine strategische Perspektive
10:35 - 11:00 Ergänzende Dienstleistungen zum Geistigen Eigentum (IP) in Deutschland
11:00 - 11:10 Virtuelle Kaffeepause
11:10 - 11:55 Fallbeispiele mit praxisorientierten Übungen
11:55 - 12:00 Zusammenfassung und Schlusswort

Hier geht es zur Anmeldung für das weiterführende Webinar

Bitte beachten Sie, dass das Webinar über die Plattform "zoom" durchgeführt wird.