Verzicht auf nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungen gefordert
In einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Steuerfortentwicklungsgesetz steht erneut die Einführung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen zur Diskussion. Diese Maßnahme war bereits im Rahmen des Wachstumschancengesetzes angedacht, wurde jedoch im Vermittlungsausschuss gestrichen. Nun greift die Bundesregierung das Thema wieder auf – trotz erheblicher Bedenken seitens des Berufsstands.
Unser Verbandspräsident Markus Deutsch hat sich in einem Schreiben an den Berliner Finanzsenator Stefan Evers gewandt und eindringlich darum gebeten, sich im Bundesrat für den Verzicht auf diese Anzeigepflicht einzusetzen. Ebenso wurde gemeinsam mit dem Präsidenten der Steuerberaterkammer Brandenburg, Reinhard Meier, ein gleichlautendes Schreiben an die Finanzministerin des Landes Brandenburg, Katrin Lange, gesendet.
Die Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen widerspricht nicht nur den Zielen der Bürokratieentlastung, sondern stellt auch eine unnötige Belastung für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie deren Mandanten dar. Unsere Mitglieder, vor allem aus der mittelständischen Steuerberatungspraxis, zeigen sich irritiert und besorgt über die drohende Bürokratie und Rechtsunsicherheit, die durch diese Regelung entstehen würde.
Besonders hervorzuheben ist die Stellungnahme der Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“, die bereits im Juli 2024 ausdrücklich empfahl, auf eine solche Pflicht zu verzichten. Nationale Steuergestaltungen unterliegen bereits der Außenprüfung, weshalb kein zusätzliches Informationsdefizit besteht.
Ein positives Signal kommt aus Bayern: Das Bundesland hat einen Antrag eingebracht, der den Verzicht auf die nationale Anzeigepflicht fordert. Die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses im Bundesrat werden in der kommenden Sitzung entscheidend sein. Wir bleiben weiterhin engagiert und setzen uns für die Interessen unserer Mitglieder ein.